Der Beklagte wird verpflichtet, den Körperschaftsteuerbescheid 2007 und den Gewerbesteuer-Messbescheid 2007, jeweils zuletzt geändert am 19.07.2010 dahingehend zu ändern, dass die Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer-Messbetrag auf jeweils 0 EUR herabgesetzt werden.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Beklagte.
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