FG Münster - Urteil vom 24.08.2022
7 K 1646/20 E
Normen:
EStG § 20 Abs. 1;

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen hinsichtlich Festsetzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

FG Münster, Urteil vom 24.08.2022 - Aktenzeichen 7 K 1646/20 E

DRsp Nr. 2022/14761

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen hinsichtlich Festsetzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017 vom 04.11.2019 und der Einkommensteuerbescheid 2018 vom 14.05.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.05.2020 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festgesetzt; die Neuberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide betreffend die Jahre 2017 und 2018 und dabei insbesondere über den Ansatz von Einkünften aus Kapitalvermögen.