FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.03.2022
9 K 9197/20
Normen:
EStG § 35a;
Fundstellen:
DStRE 2023, 408

Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2022 - Aktenzeichen 9 K 9197/20

DRsp Nr. 2022/10019

Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Tenor

Die Einkommensteuer 2014 wird unter Änderung des Bescheids vom 30. August 2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. September 2020 unter Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Objekts C...-straße in Höhe von ./. 10.964,27 EUR festgesetzt.

Die Einkommensteuer 2015 wird unter Änderung des Bescheids vom 30. August 2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. September 2020 unter Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Objekts C...-straße in Höhe von ./. 7.944,97 EUR festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 10 % und dem Beklagten zu 90 % auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe leisten.

Normenkette:

EStG § 35a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften der Kläger aus Vermietung und Verpachtung in den Jahren 2014 und 2015.

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