BFH - Urteil vom 22.01.2013
IX R 70/10
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 24.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 894/05

Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung

BFH, Urteil vom 22.01.2013 - Aktenzeichen IX R 70/10

DRsp Nr. 2013/8294

Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung

NV: Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen" dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen war, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann.

Verluste aus der Vermietung eines Grundstücks an eine von den Eltern des Lebensgefährten der Steuerpflichtigen beherrschten GmbH sind nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mietvertrag nicht entsprechend den getroffenen Vereinbarungen durchgeführt worden ist, etwa der Mietzins über längere Zeit nicht in der vereinbarten Höhe gezahlt worden ist.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Streitjahr (1997) einen Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat.