BFH - Urteil vom 12.10.2010
I R 17, 18/10
Normen:
EStG 1990/1997 § 6a Abs. 1; GewStG 1991 § 7; KStG 1996 § 8 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 11.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3/05
FG Schleswig-Holstein, vom 11.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 4/05

Steuerliche Auswirkungen einer Herabsetzung des Gehalts des (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführers mit Blick auf ein Versorgungsversprechen

BFH, Urteil vom 12.10.2010 - Aktenzeichen I R 17, 18/10 - Aktenzeichen I R 17/10 - Aktenzeichen I R 18/10

DRsp Nr. 2011/1587

Steuerliche Auswirkungen einer Herabsetzung des Gehalts des (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführers mit Blick auf ein Versorgungsversprechen

NV: Sieht das Versorgungsversprechen des Gesellschafter-Geschäftsführers der Kapitalgesellschaft eine einschränkungslose Koppelung der Versorgungshöhe an die Vergütungshöhe vor, ist eine ergänzende Vertragsauslegung in der Weise, dass in der Situation der bloß vorübergehenden Gehaltsabsenkung die Versorgung in der ursprünglichen Höhe erhalten bleiben soll, mit dem Schriftformerfordernis des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht vereinbar.

Normenkette:

EStG 1990/1997 § 6a Abs. 1; GewStG 1991 § 7; KStG 1996 § 8 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig sind die steuerlichen Auswirkungen einer Herabsetzung des Gehalts des (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführers mit Blick auf ein Versorgungsversprechen.