FG Köln, vom 24.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3928/09
Steuerliche Behandlung der Einnahmen einer sog. S-Corporation nach dem DBA-USA 1989/2008; Begriff des Nutzungsberechtigten im Sinne von Art. 10 Abs. 2 DBA-USA 1989/2008
BFH, Urteil vom 26.06.2013 - Aktenzeichen I R 48/12
DRsp Nr. 2013/22875
Steuerliche Behandlung der Einnahmen einer sog. S-Corporation nach dem DBA-USA 1989/2008; Begriff des Nutzungsberechtigten im Sinne von Art. 10 Abs. 2 DBA-USA 1989/2008
1. Für die Beurteilung, ob eine "Gesellschaft" i.S. des Art. 3 Abs. 1 Buchst. e DBA-USA 1989/2008 vorliegt, ist die Rechtsordnung des Quellenstaats maßgeblich. Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts, in den USA als sog. S-Corporation nicht mit der dortigen Corporate Tax besteuert zu werden, ändert aus deutscher Sicht nichts an der Einordnung als juristische Person (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. August 2008 I R 39/07, BFHE 222, 509, BStBl II 2009, 234).2. Eine sog. S-Corporation, welche in den USA infolge der Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wie eine Personengesellschaft behandelt wird, gilt nach Art. 1 Abs. 7 DBA-USA 1989/ 2008 insoweit als eine in den USA abkommensberechtigte Person, als die von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte in den USA bei ihren in den USA ansässigen Gesellschaftern wie Einkünfte dort Ansässiger besteuert werden.
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