FG Düsseldorf - Urteil vom 22.11.2018
14 K 1629/18 E
Normen:
EStG § 3 Nr. 3b; EStG § 10 Abs. 4b S. 2;
Fundstellen:
DStRE 2019, 729
DStZ 2019, 217
EFG 2019, 410
NZA 2019, 1040

Steuerliche Behandlung der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen bei der Einkommensteuer; Verrechnung der Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge mit den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2018 - Aktenzeichen 14 K 1629/18 E

DRsp Nr. 2019/2493

Steuerliche Behandlung der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen bei der Einkommensteuer; Verrechnung der Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge mit den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2017 vom 23.4.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2018 wird dahingehend geändert, dass die Erstattung von 2.782 € den Sonderausgabenabzug nicht mindert.

Die Berechnung des Steuerbetrags wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 3b; EStG § 10 Abs. 4b S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen.