FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.03.2020
14 K 2402/18
Normen:
EStG § 19 Abs. 1;

Steuerliche Behandlung der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge in eine schweizerische privatrechtliche Pensionskasse

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2020 - Aktenzeichen 14 K 2402/18

DRsp Nr. 2021/1765

Steuerliche Behandlung der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge in eine schweizerische privatrechtliche Pensionskasse

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Behandlung der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge in eine schweizerische privatrechtliche Pensionskasse.

Die Kläger sind Eheleute, die für den Veranlagungszeitraum 2016 (Streitjahr) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden.

Die Kläger verfügten im Streitjahr über einen inländischen Wohnsitz. Der Kläger war bei der Firma (F AG) in X, Schweiz, nicht selbständig tätig. Mit den aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünften unterlag er im Streitjahr als Grenzgänger im Sinne von Art. 15a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 (BGBl II 1972, 1022, Bundessteuerblatt - BStBl - I 1972, 519) i.d.F. des Änderungsprotokolls vom 21. Dezember 1992 (BGBl II 1993, 1888, BStBl I 1993, 928) - DBA-Schweiz - der inländischen Besteuerung.