I.
Streitig ist die steuerliche Behandlung des von der Klägerin bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmten (offenen sowie verdeckten) Aufgeldes, ferner der Zeitpunkt, auf den der Marktwert der Anleihen (Schuldverschreibungen) zu bestimmen ist.
Die Klägerin ... (im Folgenden: AG).
Am 15. Mai 1985 wurde die AG von ihrer Hauptversammlung zur Emission von zwei Aktien-Optionsanleihen (im Folgenden: Anleihe A und Anleihe B) im Gesamtbetrag von 400 Mio. DM ermächtigt. Gleichzeitig wurde das Grundkapital der Klägerin bedingt erhöht. Die Anleihebedingungen legte der Vorstand am 29. Oktober 1985 (für Anleihe A) bzw. am 20. Mai 1986 (Anleihe B) wie folgt fest:
Anleihe A
Anleihe B
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