FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.05.2022
1 K 1861/14
Normen:
KStG § 8b Abs. 7 S. 2;

Steuerliche Behandlung einer Teilwertabschreibung auf eigene Aktien und Feststellung der subjektiven Absicht zur Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolgs im Erwerbszeitpunkt

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.05.2022 - Aktenzeichen 1 K 1861/14

DRsp Nr. 2023/2004

Steuerliche Behandlung einer Teilwertabschreibung auf eigene Aktien und Feststellung der subjektiven Absicht zur Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolgs im Erwerbszeitpunkt

Ob im Erwerbszeitpunkt eine subjektive Absicht der Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolgs anzunehmen ist, ist anhand objektiver Umstände sowie ggfls. Beweiswürdigung und unter Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen.

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 7 S. 2;

Tatbestand

Im 2. Rechtsgang ist die steuerliche Berücksichtigung einer Teilwertabschreibung auf eigene Aktien streitig.

Die Klägerin, eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Haupttätigkeit im Streitjahr 2008 der Erwerb und das Halten von Beteiligungen war, erwarb in der Zeit vom 21.06.2006 bis zum 17.03.2008 (sog. "Kaufperiode") bei stark schwankenden Börsenkursen insgesamt ... Stück eigene Aktien zu Anschaffungskosten iHv insgesamt ... in zahlreichen Teilschritten (vgl. zu den Zugängen im Einzelnen die Zusammenstellung in Anlage 11.2 zum Bp-Bericht vom 21.12.2012, Bl. 79, 80 Bp-Berichtsakten), die sie zum 31.12.2008 nach § 266 Abs. 2 B. III. Nr. 2 HGB a.F. im Umlaufvermögen auswies.