FG Niedersachsen - Urteil vom 13.01.2016
Q7s6q9 K 283/13
Normen:
BGB § 883; BGB § 903; HGB § 255 Abs. 1;
Fundstellen:
ZEV 2016, 257

Steuerliche Behandlung einer Zahlung zur Pfandentlassung von zur Veräußerung bestimmter Grundstücke an die vormaligen Eigentümer (Eltern); Berücksichtigung der für die Pfandentlassung geleisteten Zahlung mit einem Teilbetrag als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns; Betriebliche Veranlassung der Ablösung einer Vormerkung; Führen von Zahlungen an einen Vorkaufsberechtigten zur Ablösung eines schuldrechtlich vereinbarten Vorkaufsrechts zu nachträglichen Anschaffungskosten

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.2016 - Aktenzeichen Q7s6q9 K 283/13

DRsp Nr. 2016/3496

Steuerliche Behandlung einer Zahlung zur Pfandentlassung von zur Veräußerung bestimmter Grundstücke an die vormaligen Eigentümer (Eltern); Berücksichtigung der für die Pfandentlassung geleisteten Zahlung mit einem Teilbetrag als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns; Betriebliche Veranlassung der Ablösung einer Vormerkung; Führen von Zahlungen an einen Vorkaufsberechtigten zur Ablösung eines schuldrechtlich vereinbarten Vorkaufsrechts zu nachträglichen Anschaffungskosten

1. Die Ablösung der Vormerkung, mit der die Rückübertragungsansprüche der vormaligen Eigentümer (Eltern) im Falle der Veräußerung durch den Steuerpflichtigen gesichert waren, ist betrieblich oder nicht privat veranlasst und führt - entsprechend der Ablösung eines Vorkaufsrechts im Falle einer vorgehenden entgeltlichen Übertragung - zu nachträglichen Anschaffungskosten, weil der Steuerpflichtige erst durch die Ablösung die wirtschaftliche Verfügungsbefugnis - Veräußerungsbefugnis - über das Grundstück erhält.