FG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.05.2017
4 K 173/14
Normen:
EStG § 5 Abs. 2;

Steuerliche Behandlung von Aufwendungen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben i.R.d. Bewerbung um eine Fernsehlizenz (hier: 2005)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2017 - Aktenzeichen 4 K 173/14

DRsp Nr. 2022/12882

Steuerliche Behandlung von Aufwendungen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben i.R.d. Bewerbung um eine Fernsehlizenz (hier: 2005)

Tenor

1.

Der Bescheid für 2005 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 4. November 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Dezember 2013 wird dahingehend abgeändert, dass die von der Klägerin geltend gemachten Aufwendungen für die Erlangung der Sendelizenz in Höhe von xxx EUR als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt werden und demnach ein Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von xxx EUR festgestellt und wie folgt auf die Gesellschafter verteilt wird:

Gesellschafter I

xxx EUR

Gesellschafter II

-xxx EUR

Gesellschafter III

xxx EUR

Gesellschafter IV

-xxx EUR

Gesellschafter V

-xxx EUR

Gesellschafter VI

-xxx EUR

Gesellschafter VII

-xxx EUR

Gesellschafter VIII

-xxx EUR

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3.