Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Auszahlungen bzw. Rückstellungen im Rahmen eines Mitgliederbindungsprogrammes.
Die Klägerin ist eine Genossenschaft. Ausweislich der im Streitjahr geltenden Satzung aus dem Jahr 2010 ist der Zweck der Klägerin die wirtschaftliche Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder (§ 2 Abs. 1 der Satzung). Ihr Geschäftsgegenstand ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere ... (§ 2 Abs. 2 der Satzung). Die banküblichen und ergänzenden Geschäfte werden auch mit Nichtmitgliedern gemacht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Eintragungen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts A (GnR ...) und die dort hinterlegte und einsehbare Satzung Bezug genommen.
Im Jahr ... führte die Klägerin für ihre Mitglieder ein Bonusprogramm ein. Ausweislich der in Kopie vorliegenden Mitgliederzeitung der Klägerin Nr. ... aus ... wurde dieses wie folgt - sinngemäß - angekündigt:
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|