BFH - Urteil vom 22.01.2013
IX R 13/12
Normen:
EStG § 21;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 21.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 4205/09

Steuerliche Behandlung von Einkünften aus einem bei Erwerb eines Mietobjekts übernommenen Mietvertrag

BFH, Urteil vom 22.01.2013 - Aktenzeichen IX R 13/12

DRsp Nr. 2013/14708

Steuerliche Behandlung von Einkünften aus einem bei Erwerb eines Mietobjekts übernommenen Mietvertrag

Tritt der Erwerber eines Mietobjekts in einen bestehenden Mietvertrag ein, so wird seine Einkünfteerzielungsabsicht auf der Grundlage der Auslegung dieses Mietvertrags durch den Umgang des Erwerbers mit ihm, insbesondere auch mit einer noch laufenden Befristung und/oder Eigenbedarfsklausel, indiziert.

Normenkette:

EStG § 21;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) es zu Recht wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht abgelehnt hat, von den Klägern und Revisionsklägern (Kläger) geltend gemachte Verluste aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) für die Streitjahre 2006 und 2007 anzusetzen.