FG Düsseldorf, vom 21.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5195/02605
Steuerliche Behandlung von Umsätzen einer Grundstücksgesellschaft u. Vermietungsgesellschaft aus der Vermietung eines Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage an eine Industrie- und Handelskammer; Auswirkungen einer Weitervermietung von Büroflächen und Tiefgaragen durch die Industrie- und Handelskammer auf die steuerliche Behandlung; Möglichkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
BFH, Urteil vom 20.08.2009 - Aktenzeichen V R 70/05
DRsp Nr. 2009/24357
Steuerliche Behandlung von Umsätzen einer Grundstücksgesellschaft u. Vermietungsgesellschaft aus der Vermietung eines Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage an eine Industrie- und Handelskammer; Auswirkungen einer Weitervermietung von Büroflächen und Tiefgaragen durch die Industrie- und Handelskammer auf die steuerliche Behandlung; Möglichkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
Die Bundesrepublik Deutschland kann Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Steuer befreit sind (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken), nur durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gemäß Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG als Tätigkeiten "behandeln", die diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.