FG Sachsen - Urteil vom 08.11.2016
3 K 218/16
Normen:
EStG § 35a Abs. 3;
Fundstellen:
EFG 2017, 654

Steuerliche Berücksichtigung der Erstellung eines Schadensgutachtens sowie Ausschachtungsarbeiten an einem Mauerwerk zur Schadensfeststellung als Handwerkerleistungen; Ermäßigung der tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen

FG Sachsen, Urteil vom 08.11.2016 - Aktenzeichen 3 K 218/16

DRsp Nr. 2017/3453

Steuerliche Berücksichtigung der Erstellung eines Schadensgutachtens sowie Ausschachtungsarbeiten an einem Mauerwerk zur Schadensfeststellung als Handwerkerleistungen; Ermäßigung der tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung wird dahingehend geändert, dass zusätzliche Handwerkerleistungen iHv. € 76,81 (Schornsteinfeger) und € 1.490,48 (75 % der Kosten der Suchschachtung) zum Abzug nach § 35a Abs. 3 EStG zugelassen werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30%.

3.

Die Revision wird zugelassen.

4.

Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob die Erstellung eines Schadensgutachtens sowie Ausschachtungsarbeiten am Mauerwerk zur Schadensfeststellung als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG zu berücksichtigen sind.