FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.05.2017
5 K 1166/10
Normen:
EStG § 19;

Steuerliche Berücksichtigung einer durch einen Außendienstmitarbeiter gezahlten Nutzungspauschale für die private Nutzung für zwei nacheinander genutzte Firmenfahrzeuge

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.05.2017 - Aktenzeichen 5 K 1166/10

DRsp Nr. 2018/5644

Steuerliche Berücksichtigung einer durch einen Außendienstmitarbeiter gezahlten Nutzungspauschale für die private Nutzung für zwei nacheinander genutzte Firmenfahrzeuge

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 19;

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung der vom Kläger gezahlten Nutzungspauschale für die private Nutzung für zwei nacheinander genutzte Firmenfahrzeuge.

Der seit dem Jahr 1995 bei der in Hamburg ansässigen Arbeitgeberin angestellte Kläger ist in leitender Funktion im Außendienst tätig. Nach dem Anstellungsvertrag befinden sich das Innendienstbüro des Klägers in Z und sein Heimbüro in X.