FG Hamburg - Urteil vom 14.11.2017
2 K 184/17
Normen:
EStG (2009) § 3 Nr. 40 S. 1c;

Steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2017 - Aktenzeichen 2 K 184/17

DRsp Nr. 2019/11769

Steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Normenkette:

EStG (2009) § 3 Nr. 40 S. 1c;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung des Klägers an einer Kapitalgesellschaft.

Der Kläger war im Streitjahr 2010 für einen kurzen Zeitraum Gesellschafter der A GmbH. Diese Gesellschaft wurde im Jahr 2015 formwechselnd in die B AG umgewandelt. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung und langfristige Anlage eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Sie hielt im Jahr 2010 unter anderem einen Anteil von 66,6 % an der C GmbH, die wiederum zu 100 % beherrschende Gesellschafterin der D AG war. Die A GmbH war 2001 als Finanzholding durch den Zeugen A.E. als Alleingesellschafter gegründet worden. Das Stammkapital der Gesellschaft betrug ursprünglich ... €. Der Zeuge A.E. hatte seine Stammeinlage in dieser Höhe durch Einbringung von ... Stückaktien der F AG (...) zu erbringen. Zu Beginn des Jahres 2010 hielt der Zeuge 89 % der Gesellschaftsanteile (... € des zwischenzeitlich herabgesetzten Stammkapitals von ... €). Darüber hinaus verfügte er über eine unmittelbare Beteiligung an der C GmbH in Höhe von 16,7 %.