Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung.
Die Kläger wurden im Streitjahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie wohnten seit der Versetzung des Klägers zum 01.01.1996 an die Knappschafts-Klinik A in der Nähe des Beschäftigungsorts des Klägers in B . Im Hinblick auf die anstehende Pensionierung veräußerten sie im Jahr 2005 ihr Wohnhaus in B und errichteten auf dem erworbenen Grundstück in C , ..., ein Wohnhaus, das sie melderechtlich seit 28.12.2005 mit Hauptwohnsitz bewohnen. Während der Woche wohnte der Kläger in einer neu angemieteten Wohnung in B .
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|