FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.10.2021
3 K 29/20
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1;

Steuerliche Berücksichtigung von Forderungen im Zusammenhang mit Provisionsrückstellungen eines Vermögensberaters i.R.d. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.10.2021 - Aktenzeichen 3 K 29/20

DRsp Nr. 2023/6503

Steuerliche Berücksichtigung von Forderungen im Zusammenhang mit Provisionsrückstellungen eines Vermögensberaters i.R.d. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Stichwort: Zur Aktivierung von Provisionsforderungen eines Versicherungsvertreters und zur Aktivierung von Forderungen des Versicherungsvermittlers gegen den Versicherer auf Auszahlung weiterer (vorläufig einbehaltener) Provisionen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Wesentlichen um Feststellungen aus einer Betriebsprüfung, die hieraus folgende steuerliche Berücksichtigung von Forderungen im Zusammenhang mit Provisionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Erfüllungsrückstand und daraus resultierende Gewinnauswirkungen.

Die miteinander verheirateten Kläger waren in den Streitjahren als selbstständige Vermögensberater für die A AG tätig, erzielten insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.