FG München - Beschluss vom 16.01.2017
4 K 2129/13
Normen:
FGO § 79b Abs. 2; FGO § 79b Abs. 3 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
EFG 2017, 505

Steuerliche Bewertung des Erhalts einer Geldzuwendung als freigebige und damit als der Schenkungsteuer unterliegende Zuwendung; Steuerliche Bewertung des Erhalts einer Geldzuwendung als Gegenleistung für eine frühere Tätigkeit im Dienst einer in Italien ansässigen Kapitalgesellschaft nach italienischem Recht

FG München, Beschluss vom 16.01.2017 - Aktenzeichen 4 K 2129/13

DRsp Nr. 2017/2442

Steuerliche Bewertung des Erhalts einer Geldzuwendung als freigebige und damit als der Schenkungsteuer unterliegende Zuwendung; Steuerliche Bewertung des Erhalts einer Geldzuwendung als Gegenleistung für eine frühere Tätigkeit im Dienst einer in Italien ansässigen Kapitalgesellschaft nach italienischem Recht

Tenor

1.

Der Antrag vom 24. November 2016 auf Berichtigung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 26. Oktober 2016 wird abgelehnt.

2.

Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

Normenkette:

FGO § 79b Abs. 2; FGO § 79b Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.