FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 09.01.2017
4 V 4255/15
Normen:
EStG § 4 Abs. 3;

Steuerliche Dokumentationspflichten einer in Form einer GbR betriebenen Gaststätte im Rahmen einer Außenprüfung

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2017 - Aktenzeichen 4 V 4255/15

DRsp Nr. 2017/3763

Steuerliche Dokumentationspflichten einer in Form einer GbR betriebenen Gaststätte im Rahmen einer Außenprüfung

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller betrieb in den Jahren 2011 und 2012 (Streitjahre) zusammen mit seiner Ehefrau B... als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (fortan GbR) die Gaststätte "C..." in D... . Ihren Gewinn ermittelte die GbR gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in zulässiger Weise (unstrittig) durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Außerdem erzielte die GbR noch Vermietungseinkünfte aus der Vermietung einer Wohnung. Die Gaststätte wurde in den Vorjahren durch den Antragsteller als Einzelunternehmen geführt (Hinweis auf das Verfahren 4 V 4265/15). In den Streitjahren gab es keinen festen Schließungstag.