FG Niedersachsen - Urteil vom 18.03.2015
3 K 174/14
Normen:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
DStR 2016, 12
NZA 2016, 812
NZA

Steuerliche Einordnung der Zahlung von Gehältern an Spieler und Trainer durch ein Unternehmen als Schenkung

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.03.2015 - Aktenzeichen 3 K 174/14

DRsp Nr. 2016/9615

Steuerliche Einordnung der Zahlung von Gehältern an Spieler und Trainer durch ein Unternehmen als Schenkung

1. Schließt ein Sponsor nur zum Schein mit Fußballspielern Arbeitsverträge und arbeiten die Spieler tatsächlich nicht in der Unternehmensgruppe des Sponsors, sondern spielen unter Profibedingungen für den Verein, so liegt eine Schenkung des Sponsors an den Verein in Höhe des angeblichen Arbeitsentgelts vor.2. Die neuere Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ändert nichts daran, dass schenkungsteuerlich der Gesellschafter der Personengesellschaft und nicht die Personengesellschaft selbst als der Schenker anzusehen ist.

Normenkette:

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Frage, ob die Zahlung von Gehältern an Spieler und Trainer des Klägers durch ein Unternehmen eine Schenkung an den Kläger darstellt.

Der Kläger ist ein eingetragener Fußballverein, der in der ... und teilweise in der ... spielte. Nach den Verträgen mit den Spielern verpflichten sich diese, unter Vollprofibedingungen nach Vorgabe des Trainers zu trainieren. Der Spieler bringt nach dem Vertrag seine gesamte Arbeitskraft in die Dienste des Klägers ein (Schenkungsteuerakte 31.12.2003 ... Band I S. 163).