FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.02.2021
5 K 199/18
Normen:
EStG § 15a; EStG § 20 Abs. 1; DBA-Luxemburg (1958) Art. 20 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
DStRE 2022, 437

Steuerliche Einordung von geflossenen Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen Tochtergesellschaft an die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft; Annahme einer Dividende im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Lux 1958; Fälle des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten bei Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.02.2021 - Aktenzeichen 5 K 199/18

DRsp Nr. 2021/12555

Steuerliche Einordung von geflossenen Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen Tochtergesellschaft an die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft; Annahme einer Dividende im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Lux 1958; Fälle des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten bei Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA

Stichwort: 1. Für die Annahme einer Dividende im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Lux 1958 bedarf es grundsätzlich nicht realer, am Markt erzielter Einkünfte der ausschüttenden ausländischen Kapitalgesellschaft. Ausschüttungen aus der Vermögenssubstanz der Gesellschaft stehen der Annahme einer Gewinnausschüttung nicht entgegen.