Steuerliche Einordung von geflossenen Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen Tochtergesellschaft an die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft; Annahme einer Dividende im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Lux 1958; Fälle des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten bei Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.02.2021 - Aktenzeichen 5 K 199/18
DRsp Nr. 2021/12555
Steuerliche Einordung von geflossenen Gewinnausschüttungen einer luxemburgischen Tochtergesellschaft an die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft; Annahme einer Dividende im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Lux 1958; Fälle des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten bei Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA
Stichwort:1. Für die Annahme einer Dividende im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Lux 1958 bedarf es grundsätzlich nicht realer, am Markt erzielter Einkünfte der ausschüttenden ausländischen Kapitalgesellschaft. Ausschüttungen aus der Vermögenssubstanz der Gesellschaft stehen der Annahme einer Gewinnausschüttung nicht entgegen.
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