FG Niedersachsen - Urteil vom 08.07.2020
9 K 258/17
Normen:
EStG § 16 Abs. 3a;

Steuerliche Folgen der Verlegung der inländischen Betriebsstätte einer Handelsvertretung in die Schweiz

FG Niedersachsen, Urteil vom 08.07.2020 - Aktenzeichen 9 K 258/17

DRsp Nr. 2022/16828

Steuerliche Folgen der Verlegung der inländischen Betriebsstätte einer Handelsvertretung in die Schweiz

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3a;

Tatbestand

Streitig sind im Wesentlichen die steuerlichen Folgen der Verlegung der inländischen Betriebsstätte einer Handelsvertretung in die Schweiz, insbesondere die Frage, ob ein Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89 b des Handelsgesetzbuches (HGB) im Zeitpunkt der Verlegung des Gewerbebetriebs in die Schweiz gemäß § 16 Abs. 3 a Einkommensteuergesetz (EStG) zu versteuern ist.

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.