FG Köln - Urteil vom 03.07.2020
12 K 449/18
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2;

Steuerliche Qualifikation von Erträgen aus der Rückzahlung von Anleihen als nicht steuerbares Veräußerungsgeschäft außerhalb der Jahresfrist oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen

FG Köln, Urteil vom 03.07.2020 - Aktenzeichen 12 K 449/18

DRsp Nr. 2021/1023

Steuerliche Qualifikation von Erträgen aus der Rückzahlung von Anleihen als nicht steuerbares Veräußerungsgeschäft außerhalb der Jahresfrist oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Qualifikation von Erträgen aus der Rückzahlung von Anleihen als nicht steuerbares Veräußerungsgeschäft außerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Satz 2 EStG in der Fassung ab dem 01.01.2009.