Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die steuerliche Qualifikation von Erträgen aus der Rückzahlung von Anleihen als nicht steuerbares Veräußerungsgeschäft außerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Satz 2 EStG in der Fassung ab dem 01.01.2009.
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