BVerfG - Beschluss vom 12.06.2018
1 BvR 33/18
Normen:
AO § 163; EStG § 33;
Fundstellen:
BVerfG-anhängig [anhängig] - Liste 2018/04/20
BVerfG-anhängig [erledigt] - Liste 2018/07/20 Aktenzeichen 2 BvR 1936/17@Ä2Hinweise: Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 06.06.2018 (nicht zur Entscheidung angenommen)BVerfG-anhängig [erledigt] - Liste 2018/07/20
Vorinstanzen:
BFH, vom 12.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen VI R 36/15

Steuermindernde Berücksichtigung der Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung

BVerfG, Beschluss vom 12.06.2018 - Aktenzeichen 1 BvR 33/18

DRsp Nr. 2018/95255

Steuermindernde Berücksichtigung der Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung

Rechtsfrage: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

AO § 163; EStG § 33;

Gründe