Zu entscheiden ist, ob die Besteuerung eines Grunderwerbes nach § 1 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) (Grundstücksübertragung durch Anteilsvereinigung) gegen die Richtlinie 69/335/EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 17. Juli 1969 verstößt bzw. ob - ersatzweise - für einen derartigen Grunderwerb im Streitfall die Nichterhebungsregelung des § 6 Abs. 3 GrEStG eingreift.
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