FG Hessen - Urteil vom 16.04.2015
4 K 1366/14
Normen:
KStG § 8b Abs. 3 S. 1; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 e. aa.; EStG § 17;

Steuerpflicht des anteiligen Veräußerungsgewinns gemäß § 8b Abs. 3 S. 1 KStG für eine beschränkt steuerpflichtige ausländische Anteilseignerin

FG Hessen, Urteil vom 16.04.2015 - Aktenzeichen 4 K 1366/14

DRsp Nr. 2015/16025

Steuerpflicht des anteiligen Veräußerungsgewinns gemäß § 8b Abs. 3 S. 1 KStG für eine beschränkt steuerpflichtige ausländische Anteilseignerin

§ 8b Abs. 3 S. 1 KStG, der 5 % des anteiligen Gewinns steuerpflichtig stellt, ist auch im Falle der Veräußerung eines inländischen Kapitalgesellschaftsanteils durch eine ausländische Anteilseignerin, die im Inland keine Betriebstätte hat, anwendbar.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 3 S. 1; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 e. aa.; EStG § 17;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob 5 % des anteiligen Veräußerungsgewinns beim Verkauf eines inländischen Kapitalgesellschaftsanteils für eine ausländische Anteilseignerin, die im Inland keine Betriebsstätte hat wegen § 8 b Abs. 3 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz steuerpflichtig sind.