FG Sachsen - Gerichtsbescheid vom 21.10.2020
5 K 117/18
Normen:
KStG § 8b Abs. 7 S. 2; KStG § 8 Abs. 1; EStG § 10d Abs. 4;

Steuerpflicht eines erzielten Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch; Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftssteuer und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlage

FG Sachsen, Gerichtsbescheid vom 21.10.2020 - Aktenzeichen 5 K 117/18

DRsp Nr. 2021/14384

Steuerpflicht eines erzielten Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch; Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftssteuer und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlage

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 7 S. 2; KStG § 8 Abs. 1; EStG § 10d Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist die Steuerpflicht eines im Jahr 2011 erzielten Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch auf der Grundlage des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG sowie die Frage, ob für die Klägerin ein steuerliches Einlagekonto zu führen ist.

1. 2. 3. 4.