Steuerpflicht und Progressionsvorbehalt für Einkünfte eines in den USA ansässigen Arbeitnehmers
FG Köln, Urteil vom 14.03.2000 - Aktenzeichen 8 K 543/99
DRsp Nr. 2001/1953
Steuerpflicht und Progressionsvorbehalt für Einkünfte eines in den USA ansässigen Arbeitnehmers
1. Die Ausübung einer nichtselbständigen Arbeit im Inland (§ 49 Abs. 1 Nr. 4EStG) setzt voraus, dass der Steuerpflichtige im Inland persönlich tätig wird, er sich also im Inland physisch aufhält. Nur der Arbeitnehmer kann das Ergebnis seiner Arbeit im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 4EStG verwerten. Unbeachtlich ist, ob der Arbeitslohn zu Lasten eines inländischen Arbeitgebers gezahlt wird.2. § 32b Abs. 1 Nr. 2EStG ist im Wege der teleologischen Reduktion dahingehend auszulegen, dass nur solche ausländischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen, die während der Zeit einer bestehenden beschränkten Steuerpflicht erzielt werden.3. Das DBA-USA schließt die Anwendung des Progressionsvorbehalts auch in den Fällen aus, in denen der Wohnsitz- und der Quellenstaat identisch sind. § 32b Abs. 1 Nr. 2EStG geht den Regelungen des DBA-USA nicht vor.