FG Köln - Urteil vom 14.03.2000
8 K 543/99
Normen:
EStG § 32b Abs. 1 ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 2 Abs. 7 ; DBA-USA Art. 15 Abs. 1; DBA-USA Art. 1; DBA-USA Art. 23 Abs. 2a; DBA-USA Art. 4; GG Art. 3 ; GG Art. 59 Abs. 2 ; GG Art. 59 Abs. 2 S 1; AO 1977 § 2 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1006

Steuerpflicht und Progressionsvorbehalt für Einkünfte eines in den USA ansässigen Arbeitnehmers

FG Köln, Urteil vom 14.03.2000 - Aktenzeichen 8 K 543/99

DRsp Nr. 2001/1953

Steuerpflicht und Progressionsvorbehalt für Einkünfte eines in den USA ansässigen Arbeitnehmers

1. Die Ausübung einer nichtselbständigen Arbeit im Inland (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG) setzt voraus, dass der Steuerpflichtige im Inland persönlich tätig wird, er sich also im Inland physisch aufhält. Nur der Arbeitnehmer kann das Ergebnis seiner Arbeit im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG verwerten. Unbeachtlich ist, ob der Arbeitslohn zu Lasten eines inländischen Arbeitgebers gezahlt wird. 2. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ist im Wege der teleologischen Reduktion dahingehend auszulegen, dass nur solche ausländischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen, die während der Zeit einer bestehenden beschränkten Steuerpflicht erzielt werden. 3. Das DBA-USA schließt die Anwendung des Progressionsvorbehalts auch in den Fällen aus, in denen der Wohnsitz- und der Quellenstaat identisch sind. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG geht den Regelungen des DBA-USA nicht vor.

Normenkette:

EStG § 32b Abs. 1 ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 2 Abs. 7 ; DBA-USA Art. 15 Abs. 1; DBA-USA Art. 1; DBA-USA Art. 23 Abs. 2a; DBA-USA Art. 4; GG Art. 3 ; GG Art. 59 Abs. 2 ; GG Art. 59 Abs. 2 S 1; AO 1977 § 2 ;

Tatbestand: