Zwischen den Parteien ist die Umsatzsteuerpflicht der von der Klägerin erzielten Abwicklungs - und Informationshonorare streitig.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Wirtschafts - und Vermögensberatung. Die Klägerin vermittelte in den Jahren 1995 bis 2000 für die A-GmbH Anleger für die sog. Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR). Dabei handelt es sich um ein Finanzprodukt, das eine Kombinantion darstellt
- aus einer sofort beginnenden Rente,
- die gegen Einmalbeitrag erworben wird, wobei der Einmalbeitrag im Wege der Aufnahme eines Kredits finanziert wird,
- dessen Rückzahlung ausgesetzt ist, bis die zum Zwecke der Kredittilgung ab zuschließenden Kapitallebensversicherungen fällig werden,
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|