FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.09.2007
5 K 1487/07
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 ;

Steuerpflicht von Spin-Off-Dividenden

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.09.2007 - Aktenzeichen 5 K 1487/07

DRsp Nr. 2007/19397

Steuerpflicht von "Spin-Off-Dividenden"

Bei den von einer ausländischen Aktiengesellschaft einem unbeschränkt Steuerpflichtigen an einer Tochtergesellschaft gewährten Aktien (sog. "spin-off-dividend") handelt es sich um einen sonstigen einkommensteuerpflichtigen Bezug aus Aktien in Form eines besonderen Vorteils (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die zusätzlich zu einer Bardividende von einer ausländischen Aktiengesellschaft gewährten Aktien an einer Tochtergesellschaft (sog. "Spin-Off-Dividende") einen sonstigen einkommensteuerpflichtigen Bezug aus Aktien in Form eines besonderen Vorteils darstellen.