I.
Die Beteiligten streiten um die Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb im Dezember 1992 mit seiner Ehefrau eine in A-Stadt belegene 4-Zimmer-Eigentumswohnung. Die Anschaffungskosten finanzierten die Eheleute überwiegend durch ein von der X-Bank gewährtes Darlehen; in der Folgezeit erzielten sie mit der Wohnung negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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