Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob sich aus der Erhöhung des Stammkapitals einer in Luxemburg ansässigen S.A. eine in Deutschland steuerpflichtige Gewinnausschüttung an die Kläger ergibt.
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