FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.11.2016
1 K 1412/14
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; KapErhStG § 7; AktG § 134 Abs. 1;

Steuerpflichtige Gewinnausschüttung in Deutschland durch Erhöhung des Stammkapitals einer in Luxemburg ansässigen S.A.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2016 - Aktenzeichen 1 K 1412/14

DRsp Nr. 2023/6967

Steuerpflichtige Gewinnausschüttung in Deutschland durch Erhöhung des Stammkapitals einer in Luxemburg ansässigen S.A.

Zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Erhöhung des Stammkapitals einer in Luxemburg ansässigen S.A.

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; KapErhStG § 7; AktG § 134 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob sich aus der Erhöhung des Stammkapitals einer in Luxemburg ansässigen S.A. eine in Deutschland steuerpflichtige Gewinnausschüttung an die Kläger ergibt.