Verfahrensgegenstand ist der Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid des Beklagten (Finanzamt - FA -) vom 28. Februar 1996 (Bl. 29 der vorgelegten Lohnsteuerakte) in der Fassung des Einspruchsbescheids vom 25. Juli 1996 (Bl. 70 bis 77 Lohnsteuerakte).
Streitig ist, ob das FA zu Recht wegen der auf die Arbeitnehmer des Klägers entfallenden Kosten einer Feier zum zehnjährigen Betriebsjubiläum des Klägers Lohnsteuer vom Kläger angefordert hat.
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