FG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.03.2018
5 K 2508/17
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Steuerpflichtigkeit der privaten Veräußerung von hochpreisigen Eintrittskarten für eine Champions-League-Finale

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2018 - Aktenzeichen 5 K 2508/17

DRsp Nr. 2022/15440

Steuerpflichtigkeit der privaten Veräußerung von hochpreisigen Eintrittskarten für eine Champions-League-Finale

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 07.06.2016 wird dahingehend abgeändert, dass keine Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zum Ansatz kommen und das zu versteuernde Einkommen sich damit auf 67.114,-- Euro vermindert, so dass sich eine festzusetzende Einkommensteuer in Höhe von 17.863,-- Euro ergibt.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als 1.500 EUR, haben die Kläger in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruches Sicherheit zu leisten. Bei einem vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruch bis zur Höhe von 1.500 EUR kann der Beklagte der vorläufigen Vollstreckung widersprechen, wenn die Kläger nicht zuvor in Höhe des vollstreckbaren Kostenanspruchs Sicherheit geleistet haben, §§ 151 FGO i.V.m. 708 Nr. 11, 709, 711 ZPO.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand