Tenor:
1. Eine nationale Regelung wie die vorliegende, welche die Anwendung einer Befreiung von der Schenkungsteuer auf im Inland belegene Landgüter beschränkt, verstößt nicht gegen den freien Kapitalverkehr gemäß Art. 63 Abs. 1 AEUV, wenn sie die Erhaltung des nationalen Natur- und Kulturerbes zum Ziel hat.
2. "Behördliche Ermittlungen" sowohl im Sinne des Art. 3 Nr. 7 der Richtlinie 2011/16/EU als auch im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2010/24/EU umfassen Prüfungen am Ort eines Grundstücks.
I - Einleitung
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