FG Saarland - Urteil vom 13.08.2009
2 K 1326/05
Normen:
EStG 1999 § 17 Abs. 1 S. 1; EStR 1999 R 139 Abs. 11; EStR 1999 R 140 Abs. 7;

Steuerrechtliche Anerkennung der Veräußerung aller GmbH-Anteile an eine vom Verkäufer beherrschte Luxemburger S.A. bei nachträglicher Vereinbarung einer erst fünf Jahre später einsetzenden Ratenzahlung des Kaufpreises und Option gegen die Sofortversteuerung des Veräußerungsgewinns

FG Saarland, Urteil vom 13.08.2009 - Aktenzeichen 2 K 1326/05

DRsp Nr. 2010/3070

Steuerrechtliche Anerkennung der Veräußerung aller GmbH-Anteile an eine vom Verkäufer beherrschte Luxemburger S.A. bei nachträglicher Vereinbarung einer erst fünf Jahre später einsetzenden Ratenzahlung des Kaufpreises und Option gegen die Sofortversteuerung des Veräußerungsgewinns

Verkauft der Alleingesellschafter einer GmbH und allein vertretungsberechtigte Verwaltungsrat einer Luxemburger S.A. durch notariellen Vertrag sämtliche Anteile der GmbH an die S.A. und vereinbart er knapp zwei Wochen später privatschriftlich mit der S.A., dass der Kaufpreis von 500.000 DM nach einer fünfjährigen (zinslosen) Stundungsphase anschließend in jährlichen, zinsfreien, nicht wertgesicherten Raten von 50.000 DM zu zahlen ist, so wird durch die privatschriftliche Ergänzungsvereinbarung für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 1 1999 das Wahlrecht nach R 140 Abs. i. V. m. R 139 Abs. 11 zwischen der Sofortbesteuerung des Barwerts der Kaufpreisraten im Jahr des notariellen Vertrags oder der erst nach Ablauf der fünfjährigen Stundungsphase beginnenden laufenden Besteuerung der Kaufpreisraten eröffnet, wenn die Zahlungsvereinbarung allein im Interesse des Verkäufers erfolgt ist, wenn sie ferner dazu führt, dass der Verkäufer die Kaufpreiszahlungen ab seinem 59. Lebensjahr erhält, und und wenn sie insgesamt Versorgungscharakter hat.