FG Hamburg - Urteil vom 06.02.2019
3 K 196/16
Normen:
EStG § 20 Abs. 1;

Steuerrechtliche Berücksichtigung von Zahlungen des Investmentmanagers gerichtet an auf Fondsebene einbehaltenen Verwaltungsgebühren

FG Hamburg, Urteil vom 06.02.2019 - Aktenzeichen 3 K 196/16

DRsp Nr. 2022/6850

Steuerrechtliche Berücksichtigung von Zahlungen des Investmentmanagers gerichtet an auf Fondsebene einbehaltenen Verwaltungsgebühren

Ein an einem Investmentfonds beteiligter Anleger erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 und 3 EStG, wenn er eine Zahlung des Investmentmanagers erhält, die sich an der Höhe der auf Fondsebene einbehaltenen Verwaltungsgebühren richtet.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein an einem Investmentfonds beteiligter Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, wenn er eine Zahlung des Investmentmanagers erhält, die sich nach der Höhe der auf Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren richtet.

Die Kläger sind verheiratet und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin beauftragte mit Verwaltungsvertrag vom ... 2007 die A GmbH Vermögensverwaltung (im Folgenden A GmbH) mit der Verwaltung ihres Depots bei der Bank B.

Bzgl. der Anlagerichtlinie ist im Vertrag Folgendes geregelt:

"Die Anlagesumme sowie die Folgezahlungen werden vollständig im C ... (XXX-1) angelegt. Auf schriftliche Einzelanweisung kann auch der D ... (XXX-2) erworben werden."