Der Bescheid des Finanzamtes vom 02. April 2019 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 05. Dezember 2019 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 05. Dezember 2019 werden abgeändert. Dem Finanzamt wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen zu 94 % die Kläger und zu 6 % der Beklagte.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|