FG Hamburg - Urteil vom 29.06.2005
II 402/03
Normen:
EStG § 18 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1442

Steuerrechtliche Einordnung kurzzeitig als Reiseleiter beschäftigter Personen

FG Hamburg, Urteil vom 29.06.2005 - Aktenzeichen II 402/03

DRsp Nr. 2005/14839

Steuerrechtliche Einordnung kurzzeitig als Reiseleiter beschäftigter Personen

Studenten oder andere nebenberuflich kurzzeitig als Reiseleiter und Skilehrer für einen Reiseveranstalter tätige Personen können Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, wenn ihnen ein Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Reise eingeräumt ist und ein gewisses Vergütungsrisiko besteht.

Normenkette:

EStG § 18 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten sich darum, ob von der Klägerin als Reiseleiter beschäftigte Personen selbständig oder nichtselbständig tätig waren.

Die Klägerin führt Gruppenreisen in europäische Wintersportorte durch. Sie stellt den Kunden die Reise als Paket inklusive Fahrt, Unterkunft/Verpflegung und Reisebetreuung sowie Skiunterricht zur Verfügung. Zur Betreuung setzt sie Reiseleiter ein, die die jeweilige Gruppe von der Abfahrt in Hamburg bis zum Zielort und am Zielort selbst begleiten.