FG München - Urteil vom 16.10.2001
6 K 5805/00
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 18 Abs. 1 Nr. 3 ;

Steuerrechtliche Einordnung von Vergütungen für Betreuer; Einkommensteuer 1998

FG München, Urteil vom 16.10.2001 - Aktenzeichen 6 K 5805/00

DRsp Nr. 2002/9502

Steuerrechtliche Einordnung von Vergütungen für Betreuer; Einkommensteuer 1998

Vergütungen, die ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer erhält, sind auch dann nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG oder nach § 15 Abs. 2 EStG steuerpflichtig, wenn sich der Betreffende nur aus persönlichen Gründen zu der Betreuung bereit erklärt hat und in anderen Fällen eine derartige Tätigkeit ablehnen würde.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 § 18 Abs. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

I.