Steuerrechtliche Einordnung von Vergütungen für Betreuer; Einkommensteuer 1998
FG München, Urteil vom 16.10.2001 - Aktenzeichen 6 K 5805/00
DRsp Nr. 2002/9502
Steuerrechtliche Einordnung von Vergütungen für Betreuer; Einkommensteuer 1998
Vergütungen, die ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer erhält, sind auch dann nach § 18 Abs. 1 Nr. 3EStG oder nach § 15 Abs. 2EStG steuerpflichtig, wenn sich der Betreffende nur aus persönlichen Gründen zu der Betreuung bereit erklärt hat und in anderen Fällen eine derartige Tätigkeit ablehnen würde.