FG Berlin - Urteil vom 18.03.2005
9 K 9048/04
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 15 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 398

Steuerrechtliche Rückwirkung von Verträgen

FG Berlin, Urteil vom 18.03.2005 - Aktenzeichen 9 K 9048/04

DRsp Nr. 2006/1098

Steuerrechtliche Rückwirkung von Verträgen

Unter bestimmten Voraussetzungen entfalten zivilrechtlich rückwirkende Verträge zwischen Angehörigen auch steuerrechtlich Rückwirkung (hier: Gewährung der Eigenheimzulage für die Übertragung einer Eigentumswohnung zwischen Vater und Tochter; zivilrechtlich rückwirkende Entgeltvereinbarung).

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 15 Abs. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten sich um die Frage, ob die Klägerin Eigenheimzulage schon für das Streitjahr 2002 beanspruchen kann.

Die 1977 geborene Klägerin schloss am 16. Dezember 2002 einen notariellen Vertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung Nr. X im Gebäude x. Verkäufer der Eigentumswohnung war ihr Vater, der 1946 geborene xxxxxxxxxxxx. Der Eigentümerwechsel sollte zur Bewerkstelligung einer vorweggenommenen Erbfolge geschehen. Besitz, Nutzen und Lasten der Eigentumswohnung gingen mit dem gleiche Tage auf die Erwerberin über. Sie wurde auch noch am 16. Dezember 2002 an die Klägerin übergeben und fortan von ihr für eigene Wohnzwecke genutzt.