I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war Miteigentümerin eines vermieteten Grundstücks in Berlin, das nach den §§ 3 ff. des Vermögensgesetzes (VermG) durch Bescheid vom 22. Februar 1999 an die Bundesrepublik Deutschland zurückübertragen wurde. Die neue Eigentümerin machte ihren Anspruch auf Herausgabe der Nutzungsentgelte ab dem 1. Juli 1994 gemäß § 7 Abs. 7 VermG geltend, der in den Jahren 1999 und 2000 befriedigt wurde.
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