FG Berlin, vom 27.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 9141/99
Steuerstrafverfahren - Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren
BFH, Beschluss vom 06.10.2005 - Aktenzeichen II B 9/04
DRsp Nr. 2005/19576
Steuerstrafverfahren - Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der einer Straftat Verdächtigte sogar nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens im Besteuerungsverfahren zur wahrheitsgemäßen Mitwirkung verpflichtet ist. Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflicht sind die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.