OLG Stuttgart - Urteil vom 22.09.2022
7 U 22/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 195; ?RVG-VV Nr. 2300; ?RVG-VV Nr. 7002; ?RVG-VV Nr. 7008;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 15.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 343/21

Stichentscheid bezüglich Eintrittspflicht RechtsschutzversicherungGewährung Deckungsschutz Rechtsschutzversicherung bezüglich Schadensersatz Kfz-Kauf bei unterstellter Manipulation AbgassteuerungErteilung Deckungszusage Rechtsschutzversicherung Schadensersatz gegen Kfz-Hersteller nach Kfz-Kauf

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.09.2022 - Aktenzeichen 7 U 22/22

DRsp Nr. 2023/13742

Stichentscheid bezüglich Eintrittspflicht Rechtsschutzversicherung Gewährung Deckungsschutz Rechtsschutzversicherung bezüglich Schadensersatz Kfz-Kauf bei unterstellter Manipulation Abgassteuerung Erteilung Deckungszusage Rechtsschutzversicherung Schadensersatz gegen Kfz-Hersteller nach Kfz-Kauf

Die Deckungsverpflichtung des Rechtsschutzversicherers ist bereits dann gegeben, soweit ein entsprechender Stichentscheid ergangen ist. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn in dem Stichentscheid die Sach- oder Rechtslage gröblich verkannt worden ist.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15.12.2021 - 18 O 343/21 - wie folgt

geändert und neu gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag Nr. ... VN: A. H., im Zusammenhang mit der Schadennummer ... verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und erstinstanzlichen Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Klägers gegen die B. AG aus dem Kauf eines BMW X1 (FIN: ...) und der unterstellten Manipulation der Abgassteuerung dieses Fahrzeugs aus einem Gegenstandswert in Höhe von 13.208,00 € zu tragen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten des in Zusammenhang mit der Schadennummer ... gefertigten Stichentscheids der K. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 02.04.2021 in Höhe von 571,44 € freizustellen.

3. II. III. IV. V.