FG Bremen vom 06.10.2004
2 K 152/04 (H)
Normen:
StraBEG § 7 Satz 1 Nr. 1a ;

Strafbefreiende Erklärung bei Prüfungserweiterung

FG Bremen, vom 06.10.2004 - Aktenzeichen 2 K 152/04 (H)

DRsp Nr. 2005/3125

Strafbefreiende Erklärung bei Prüfungserweiterung

Aufgrund der Regelung in § 7 Satz 1 Nr. 1 a StraBEG ist die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung für den erweiterten Prüfungszeitraum nicht mehr möglich, wenn eine Prüfungsanordnung für eine Prüfungserweiterung ausgehändigt wird und der Außenprüfer noch am gleichen Tag beim Steuerpflichtigen Unterlagen anfordert, die den erweiterten Prüfungszeitraum betreffen.

Normenkette:

StraBEG § 7 Satz 1 Nr. 1a ;

Für die Praxis: