FG Bremen, vom 06.10.2004 - Aktenzeichen 2 K 152/04 (H)
DRsp Nr. 2005/3125
Strafbefreiende Erklärung bei Prüfungserweiterung
Aufgrund der Regelung in § 7 Satz 1 Nr. 1 a StraBEG ist die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung für den erweiterten Prüfungszeitraum nicht mehr möglich, wenn eine Prüfungsanordnung für eine Prüfungserweiterung ausgehändigt wird und der Außenprüfer noch am gleichen Tag beim Steuerpflichtigen Unterlagen anfordert, die den erweiterten Prüfungszeitraum betreffen.
Normenkette:
StraBEG § 7 Satz 1 Nr. 1a ;
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.