Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. Juli 2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 35.000,00 brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 20.000,00 seit dem 01.05.2019 und aus € 15.000,00 seit dem 01.05.2020 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 53 % und die Beklagte 47 % zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben der Kläger 47 % und die Beklagte 53 % zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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