FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 23.11.2017
6 K 106/16
Normen:
EStG § 35a; EStG § 32d; EStG § 2 Abs. 5b;

Streit über die Berücksichtigung von Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen; Trennung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, von den anderen Einkünften

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 23.11.2017 - Aktenzeichen 6 K 106/16

DRsp Nr. 2019/11857

Streit über die Berücksichtigung von Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen; Trennung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, von den anderen Einkünften

Normenkette:

EStG § 35a; EStG § 32d; EStG § 2 Abs. 5b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 32d EStG zu berücksichtigen sind.